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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)




I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von dem BauInfoBüro Jens Mleinek & Marcel Höse GbR, Weißestraße 32, 04299 Leipzig (im Folgenden BauInfoBüro genannt) zu erbringenden Leistungen.


II. Vertragsgegenstand

Das BauInfoBüro ermittelt im Auftrag des Kunden preiswerte Angebote für Baustoffe aller Art. Dabei ist Das BauInfoBüro weder Anbieter noch Lieferant sondern Vermittler.


III. Ablauf

Der Kunde füllt die Online-Abfrage vollständig aus und bestätigt die Angaben unter Anerkennung dieser AGB. Mit der Online-Anfrage sendet der Kunde gegebenenfalls einen Materialauszug bzw. ein Vergleichsangebot per Fax oder E-Mail.
Innerhalb der vereinbarten Bearbeitungszeit teilt das BauInfoBüro dem Kunden den ermittelten, günstigsten Angebotspreis in einem Vermittlungsangebot per Fax oder E-Mail mit.
Möchte der Kunde das Vermittlungsangebot annehmen, sendet er die beiliegende Honorarvereinbarung unterzeichnet per Fax oder Post an das BauInfoBüro zurück. Das Angebot und die Kontaktdaten der Firma werden dem Kunden umgehend per Fax, E-Mail oder Post übersendet. Zur Annahme des Vermittlungsangebotes ist der Kunde nicht verpflichtet.


IV. Kosten

Das Erstellen der Online-Anfrage ist für den Kunden kostenlos.

V. Freistellung

Das BauInfoBüro ist nicht verpflichtet ein preiswerteres Angebot zu ermitteln.

Das BauInfoBüro garantiert nicht, dass es keinen noch preiswerteren Anbieter gibt.

Das BauInfoBüro übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der vom Anbieter an das BauInfoBüro übermittelten und an den Kunden weitergeleiteten Angaben.

Das BauInfoBüro übernimmt keine Haftung für die Ausführung der vermittelten Leistungen durch den Anbieter.

Das BauInfoBüro haftet nicht für die Vertrags-, Liefer- und sonstigen Bedingungen der Anbieter.


VI. Schlussbestimmung

Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


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